Maklerprovision 2026 – Wer zahlt wie viel?
Maklerprovision in Deutschland: Aktuelle Regelungen, Höhe nach Bundesland und wer die Kosten trägt.
Seit Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision. Aber wie hoch ist sie und gibt es Unterschiede?
Aktuelle Regelung
Beim Kauf einer Wohnimmobilie gilt: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte. In der Praxis teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision meist 50/50.
Bei der Miete gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt. In den meisten Fällen ist das der Vermieter.
Provisionshöhe nach Bundesland
| Bundesland | Übliche Provision (gesamt) | Anteil Käufer |
|---|---|---|
| Bayern | 7,14% | 3,57% |
| Berlin | 7,14% | 3,57% |
| Hamburg | 6,25% | 3,125% |
| NRW | 7,14% | 3,57% |
| Sachsen | 7,14% | 3,57% |
| Niedersachsen | 7,14% oder 4,76% | variiert |
Alle Angaben inkl. MwSt.
Rechenbeispiel
Bei einem Kaufpreis von 350.000 € und einer Provision von 7,14%:
- Gesamtprovision: 24.990 €
- Anteil Käufer: 12.495 €
- Anteil Verkäufer: 12.495 €
Kann man die Provision verhandeln?
Grundsätzlich ja. Besonders bei hochpreisigen Immobilien oder schwer verkäuflichen Objekten ist Verhandlungsspielraum. Manche Makler bieten auch Festpreise an.