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Was kostet ein Anwalt? Gebühren einfach erklärt
Anwaltskosten in Deutschland: Wie sich Gebühren berechnen, was eine Erstberatung kostet und wann die Rechtsschutzversicherung zahlt.
Viele scheuen den Gang zum Anwalt aus Angst vor den Kosten. Dabei sind die Gebühren gesetzlich geregelt und oft kalkulierbarer als gedacht.
Wie berechnen sich Anwaltskosten?
Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Streitwert ab – also dem Wert, um den es geht.
Typische Kosten
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Erstberatung (Verbraucher) | max. 190 € + MwSt. |
| Außergerichtliche Vertretung | ab 300 € (je nach Streitwert) |
| Gerichtliche Vertretung | ab 500 € (je nach Streitwert) |
| Verkehrsrecht (Bußgeld) | 300 – 1.000 € |
| Mietrecht (Kündigung) | 500 – 2.000 € |
| Arbeitsrecht (Kündigung) | 800 – 3.000 € |
Beispielrechnung: Streitwert 5.000 €
- Geschäftsgebühr (außergerichtlich): ca. 490 €
- Verfahrensgebühr (Gericht): ca. 430 €
- Terminsgebühr: ca. 400 €
- Gesamt (1. Instanz): ca. 1.320 € + MwSt.
Wer zahlt?
- Außergerichtlich: Jeder zahlt seinen Anwalt selbst
- Gerichtlich: Der Verlierer zahlt beide Anwälte
- Verkehrsunfall: Die gegnerische Versicherung zahlt deinen Anwalt
- Rechtsschutzversicherung: Übernimmt die Kosten (nach Deckungszusage)
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kostet ca. 200–400 € pro Jahr und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Typische Wartezeit: 3 Monate. Nicht versichert sind meist: Baurecht, Familienrecht (Scheidung), vorsätzliche Straftaten.
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Häufige Fragen
Zuletzt aktualisiert: 28. März 2026